FAQ

: Was eine Scheidung für Immobilien bedeutet

von Dr. Matthias Nick
28.02.2024 | 08:58 Uhr
Wenn ein Paar sich trennt, dann geht es nicht nur um die Kinder und das Geld - sondern auch um die Wohnung oder das Haus, das man zusammen bewohnt hat. Wer bekommt was?
Nach der Scheidung: Wem steht die Wohnung oder das gemeinsame Haus zu? Quelle: dpa

Gemeinsam wohnen in der Trennungszeit?

Grundsätzlich steht beiden Ehepartnern in der Trennungszeit die gemeinsame Ehewohnung zu. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, die Miete zahlt oder wem die Wohnung eigentumsrechtlich gehört. Auch wenn Sie einander nicht mehr "riechen" können, müssen Sie den anderen bis zur Scheidung in der Wohnung ertragen. Es sei denn, Sie ziehen aus.
"Sie sollten aber bedenken, dass Sie dadurch signalisieren, dass Sie sich auch anderweitig behelfen können", sagt Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht. Wollen Sie später die Wohnung ganz übernehmen, haben Sie durch den Auszug Ihre Chancen in einem Wohnungsstreit verschlechtert.

Tanja, Claudia und Andrea – drei Frauen und Mütter, ein Schicksal: Als ihre Kinder geboren wurden, haben sie sich finanziell voll und ganz auf ihre Ehemänner verlassen.

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Wer bekommt die Wohnung nach der Scheidung?

Gerichte sind bei einer Entscheidung nicht an die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise die bisherige mietrechtliche Lage gebunden. Man kann Sie zwar nicht enteignen, wohl aber eine Wohnung, die Ihnen allein gehört, dem anderen Partner zuweisen. Das Wohl der Kinder steht dabei an erster Stelle. Die Lebenswelt der Kinder soll so stabil wie möglich bleiben - ohne Schulwechsel. Das Gericht wird in diesen Fällen in der Regel anordnen, dass derjenige, der die Kinder betreut, in der Immobilie bleiben darf.
Entscheidet das Gericht über die Mietwohnung, ist die Zustimmung des Vermieters nicht nötig.
Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht
Stehen Sie und Ihr Partner im Mietvertrag, müssen Sie beide kündigen, sonst kann der Vertrag nicht beendet werden. Haben Sie allein oder mit Ihrem Partner den Mietvertrag unterschrieben, haften Sie auch nach dem Auszug gegenüber Ihrem Vermieter. Der Vermieter kann sich also auch weiterhin an Sie wenden, um die Miete zu erhalten.
Sind Sie beide Eigentümer der Immobilie, kommt es darauf an, wem es eher zuzumuten ist, die Wohnung zu verlassen - auch hier ist das Wohl der Kinder das wichtigste Kriterium. Ziehen Sie aus dem gemeinsamen Haus aus, können Sie aber verlangen, dass Ihr Partner Sie auszahlt und Alleineigentümer wird oder Ihnen eine Miete zahlt.

Wie wird der Hausrat bei einer Scheidung aufgeteilt?

Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die Sie während der Ehe im Haushalt zur gemeinsamen Lebensführung angeschafft haben wie zum Beispiel die Wohnungseinrichtung. Haben Sie beide jeweils einen Pkw, den Sie für sich nutzen, fallen die Autos in der Regel nicht unter den Hausrat. Auch höchstpersönliche Gegenstände fallen nicht unter den Hausratbegriff, wie Ihre Kleidung, persönliche Andenken, Familienerbstücke und alles, was Sie für Ihren Beruf brauchen.
Sie bleiben Eigentümer an den Gegenständen, die Sie mit in die Ehe gebracht haben. Diese dürfen Sie von Ihrem Ex-Partner herausverlangen.
Stefan Graffert, Fachanwalt für Familienrecht
Das gilt selbst dann, wenn der Gegenstand schon von einem neuen ersetzt wurde, weil der alte kaputtgegangen ist.

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Wenn Ihnen Haushaltsgegenstände gemeinsam gehören, werden sie unter Ihnen nach den Grundsätzen der "Billigkeit" verteilt. Die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder werden dabei vorrangig berücksichtigt. Können Sie sich über den Hausrat nicht einigen, entscheidet das zuständige Gericht (§ 1568b BGB).
Meist werden beispielsweise Herd, Kühlschrank und Esszimmer demjenigen zugesprochen, bei dem die minderjährigen Kinder leben. Selbst Hausratsgegenstände, die in Ihrem Eigentum stehen, kann das Gericht Ihrem Ex-Partner zuweisen, falls dieser auf sie angewiesen ist.

Wem gehört das gemeinsame Haustier bei einer Trennung?

Haben Sie ein gemeinsames Haustier, sollten Sie mit Ihrem Partner eine einvernehmliche Lösung finden. Können Sie sich nämlich nicht einigen, wer das gemeinsame Haustier bekommt, muss auch hier das Familiengericht darüber entscheiden. Das Gericht wird berücksichtigen, wer das Haustier gekauft hat und wer es gefüttert hat. Da Gerichte in der Regel für Haustiere kein Umgangsrecht einräumen können, wird es das Tier entweder Ihnen oder Ihrem Partner meist zur alleinigen Betreuung zuweisen.
Dr. Matthias Nick ist Redakteur des ZDF-Magazins WISO.

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