FAQ

: Wie Studierende Energiegeld beantragen können

von Christina Iglseder
15.03.2023 | 05:07 Uhr
Nach monatelangem Warten können Studierende nun 200 Euro Energiegeld beantragen. Wem das Geld zusteht und wie man es beantragen kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Als "Soforthilfe" wurde es Studierenden vor einem halben Jahr vollmundig in Aussicht gestellt: die Einmalzahlung von 200 Euro, die die gestiegenen Heiz- und Energiekosten abfedern soll. Doch während Arbeitnehmer bereits im Herbst 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhielten, die zusammen mit dem Lohn ausgezahlt wurde, mussten Studierende auf die oft dringend benötigte Finanzspritze monatelang warten. Jetzt, gerade noch rechtzeitig vor dem Ende der Heizperiode, sind endlich alle Modalitäten geklärt. Seit heute, 15.03.2023, kann zumindest schon einmal der Antrag gestellt werden. Die Auszahlung, so heißt es vom Bund, soll dann "in Kürze" erfolgen.

Wem steht das Geld zu?

Anspruch auf die Auszahlung hat jeder, der am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte eingeschrieben war und zu diesem Stichtag seinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Das sind etwa drei Millionen Studierende und rund 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler.

Wie beantrage ich die 200 Euro?

Das Antragsverfahren läuft ausschließlich online über eine Antragsplattform, die eine sichere Identifikation ermöglicht und die notwendigen (Konto-)Daten abfragt. Unter der Webadresse www.id.bund.de müssen Antragsstellerinnen und Antragsteller dafür zunächst ein Nutzerkonto beim Bund erstellen, das sogenannte BundID-Konto. Dazu benötigen sie entweder die Online-Funktion ihres Personalausweises, das Elsterzertifikat oder Nutzername und Passwort.
Für den Antrag unerlässlich ist zudem ein mehrstelliger Code, den die einzelnen Bildungseinrichtungen an Berechtigte auf dem Postwege verschicken. Auch Studierende, die BAföG beziehen, bekommen die Summe nicht automatisch, sondern müssen die 200 Euro ebenfalls über das Portal beantragen.
Detaillierte Information zu dem Antragsverfahren hat der Bund zusammengestellt unter www.einmalzahlung200.de. Laut Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger dauert das Ausfüllen des Antrags lediglich drei Minuten. Die Vorarbeiten dazu allerdings sind aufwändig. Allein die Beantragung der Online-Funktion des Personalausweises dauert sieben Werktage. Die Kritik von Studentenvertretern: Das ganze Verfahren sei kompliziert und schrecke ab.

Warum hat es so lange gedauert?

Laut Gesetz vom 21. Dezember sind die einzelnen Bundesländer für die Ausführung zuständig. Um einen Flickenteppich zu vermeiden, hatten die Landespolitiker aber auf eine zentrale Lösung gedrungen. Für die direkte Auszahlung durch den Bund musste allerdings erst eine digitale Plattform aufgebaut werden, über die es immer wieder Streit gab. Es ging um Zuständigkeiten, Datenschutz und technische Details.
Ein Problem war zudem, dass die Kontodaten der Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorliegen. Mit der jetzigen Plattform, so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, habe man ein neues digitales Instrument geschaffen, dass künftig als Modell für die Auszahlung von Geldern an Bürgerinnen und Bürger dienen könne.
Ich bin froh, dass wir es jetzt erstmalig in Deutschland geschafft haben, 3,5 Millionen Menschen volldigital Mittel auszuzahlen, direkt vom Bund. Es hatte gedauert, es gab Geburtswehen, aber jetzt geht es einfach und schnell.
Bettina Stark-Watzinger, Bundesbildungsministerin

Reichen die 200 Euro?

Die Finanzspritze von 200 Euro ist aber nicht nur mit hohem Aufwand verbunden. Sie sei zudem, so kritisieren Studentenvertreter, bei weitem nicht ausreichend. Laut aktueller Studien ist fast jeder dritte Studierende von Armut betroffen. Dass Arbeitnehmer pauschal 300 Euro erhielten, Studierende jedoch 100 Euro weniger, stößt auf Unverständnis. Der Sprecher des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Hannover erklärte unter Bezugnahme auf die prekäre Situation vieler Studierender, dass die Summe bei weitem nicht das Loch stopfen könne, dass durch die Inflation entstanden sei. Wer neben dem Studium arbeitet, zum Beispiel als Werksstudent oder in einem Mini-Job, hat allerdings bereits die 300 Euro Energiepreispauschale bekommen und erhält nun die 200 Euro studentisches Energiegeld obendrauf.

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