: Gas, Strom, 49-Euro-Ticket: Was der Bund will

01.11.2022 | 16:17 Uhr
Die Gaspreisbremse soll nach einem Entwurf des Bundeskanzleramts einen Monat früher in Kraft treten. Auch zur Strompreisbremse und zum 49-Euro-Ticket macht der Bund Vorschläge.
Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 1. Februar in Kraft setzen. Dies geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor, der dem ZDF vorliegt. Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung zum 1. März vorgeschlagen. Auch zur Strompreisbremse und dem 49-Euro-Ticket sind in dem Entwurf Vorschläge enthalten. Ein Überblick:

Gaspreisbremse

Ab März 2023 greife die Gaspreisbremse laut dem Beschlussvorschlag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und es werde "darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt".
Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach eine "regelmäßige monatliche Entlastung", die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse, heißt es in der Vorlage. "Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde."
ZDFheute Infografik
Mehr
Mehr
Mehr
Der Gaspreis wird demnach für diesen Verbrauch auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. "Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren", beschreibt das Kanzleramt die Gaspreisbremse.
Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse müsse "nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt", heißt es in der Vorlage weiter.
Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen - der deutlich über dem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt.
Entwurf des Bundeskanzleramts

Härtefallregelung

Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro unter anderem auch zur Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll laut dem Beschlussvorschlag auch eine Härtefallregelung finanziert werden.
"Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor." Ein Großteil davon - acht Milliarden - sollen insbesondere für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen.
"Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren", heißt es in dem Entwurf.

Strompreisbremse und Zufallsgewinne

Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase.
Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen. Dadurch soll der Strompreis für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten.

49-Euro-Ticket

Der Bund will den Ländern mehr Geld für den Schienenverkehr zahlen. Aus dem Entwurf geht hervor, dass sich Bund und Länder die Kosten beim deutschlandweit gültigen "Deutschlandticket" für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von 49 Euro pro Monat mit je 1,5 Milliarden Euro teilen wollen. Das bundesweite Ticket soll am 1. Januar starten.
"Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig", heißt es dazu. Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliches Geld für den regionalen Schienenverkehr in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. "Die Regionalisierungsmittel werden jährlich um drei Prozent erhöht (bisher 1,8 Prozent)", heißt es weiter.
Quelle: AFP, dpa, ZDF, Reuters

Themen

Mehr zur Energiekrise

Aktuelle Nachrichten zur Energiekrise